Diese Woche erreichte uns ein Brief unseres Oberbürgermeisters Jürgen Kessing. Die Verwaltung hat unsere ca. 2900 abgegebenen Unterschriften geprüft. Es ist offiziell: Mindestens 7% der wahlberechtigten Bürger:innen Bietigheim-Bissingens haben unser Bürgerbegehren unterschrieben!
Damit haben wir die erste Hürde erfolgreich hinter uns gelassen. Unser Bürgerbegehren wird nun an den Gemeinderat übergeben, der über die Zulässigkeit entscheiden muss. Dafür wurden unsere Vertrauenspersonen Cian Haensch und Julian Schreder in die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung am 25.10.2022 für eine Anhörung eingeladen. Sie werden unser Bürgerbegehren, unsere Initiative und unsere weiteren Pläne dem Gemeinderat vorstellen und sich den Fragen der Stadträt:innen stellen.
Der Gemeinderat muss laut Gemeindeordnung (GemO) § 21 (4) Bürgerentscheid, Bürgerbegehren unverzüglich nach der Anhörung der Vertrauenspersonen über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Stellt der Gemeinderat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens fest gibt es zwei Möglichkeiten:
Entscheidet sich der Gemeinderat für die Durchführung eines Bürgerentscheids muss dieser innerhalb von vier Monaten nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stattfinden. Bei einem Bürgerentscheid wird die Frage des Bürgerbegehrens allen Bürger:innen nocheinmal zur Wahl gestellt. Das Bürgerbegehren wird wie eine Bürgermeisterwahl durchgeführt. Für einen gültigen Bürgerentscheid muss die Mehrheit der abstimmenden Bürger:innen für die Frage des Bürgerbegehrens stimmen und es müssen mindestens 20 % der wahlberechtitgen Bürger:innen abstimmen. Wird die Mehrheit erreicht hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.
Ein Bürgerentscheid kann entfallen, wenn der Gemeinderat die Forderungen des Bürgerbegehrens annimmt und durchführt.
Es wird also eine wichtige und spannende Gemeinderatssitzung werden. Wir laden alle Unterstützer:innen ein mit uns zusammen die Gemeinderatssitzung zu besuchen.